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   FG München, 02.10.2002 - 4 K 4800/01   

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https://dejure.org/2002,8973
FG München, 02.10.2002 - 4 K 4800/01 (https://dejure.org/2002,8973)
FG München, Entscheidung vom 02.10.2002 - 4 K 4800/01 (https://dejure.org/2002,8973)
FG München, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 4 K 4800/01 (https://dejure.org/2002,8973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung fehlerhafter Einstufung von Fahrzeugen als LKW bei Erstzulassungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1; KraftStG (1994)
    Änderung fehlerhafter Einstufung von Fahrzeugen als LKW bei Erstzulassungen ab dem 1.7.1996 bei der KraftSt gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Kraftfahrzeugsteuer [bisher 4 K 4520/99]

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung fehlerhafter Einstufung von Fahrzeugen als LKW bei Erstzulassungen ab dem 1.7.1996 bei der KraftSt gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Kraftfahrzeugsteuer (bisher 4 K 4520/99)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 43
  • EFG 2003, 66
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00

    Neue Tatsachen und Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG München, 02.10.2002 - 4 K 4800/01
    Auf die Revision des FA hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.07.2001 VII R 68/00, veröffentlicht in BStBl II 2002, 44 die Entscheidung des Senats aufgehoben und die Streitsache an das Finanzgericht (FG) München zurückverwiesen.
  • BFH, 31.03.1998 - VII R 116/97

    Kombinationskraftwagen als Lkw

    Auszug aus FG München, 02.10.2002 - 4 K 4800/01
    Dieser zwar relativ lange Zeitraum erscheint auch noch vertretbar, weil unter Berücksichtigung der Komplexität des Problems (insbesondere der Datenermittlung und -erfassung) sowie des Umstands, dass das entscheidende Besteuerungskriterium der Gewichtsgrenze von 2800 kg zulässiges Gesamtgewicht bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.03.1998, VII R 116/97 (BStBl 1998, 487), das erst Mitte August 1998 veröffentlicht worden ist, nicht höchstrichterlich geklärt war, eine frühere abschließende Entscheidung für die zutreffende Einordnung der KFZ-Typen durch die o. g. Behörden kaum möglich erscheint.
  • FG München, 02.02.2000 - 4 K 4520/99

    Treu und Glauben bei KraftStG -Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus FG München, 02.10.2002 - 4 K 4800/01
    Diesen Bescheid hat der Senat mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1038 veröffentlichtem Urteil aufgehoben, weil das FA bei ab dem 2. Kalenderhalbjahr 1996 zugelassenen Fahrzeugen seine Ermittlungspflicht verletzt habe, wenn es weiterhin die Besteuerung anhand der bislang von den Zulassungsstellen übermittelten Daten durchführe.
  • FG München, 23.10.2000 - 4 V 3835/00

    Treu und Glauben bei fehlerhaften Kraftfahrzeugsteuerbescheid

    Auszug aus FG München, 02.10.2002 - 4 K 4800/01
    Aus den gleichen Gründen hält der Senat auch nicht seiner im AdV-Beschluss vom 23.10.2000, 4 V 3835/00 (veröffentlicht in EFG 2001, 163) geäußerten Auffassung fest, dass es geboten sein könnte, in den fraglichen Fällen stets die Erstbesteuerung vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durchzuführen.
  • FG München, 18.01.2006 - 4 K 2981/05

    Rückwirkende Änderung einer fehlerhaften Besteuerung eines Pkw als Lkw bei der

    Nach den Urteilen des Finanzgerichts München vom 2. Oktober 2002 4 K 4795/01 und 4 K 4800/01 (EFG 2003, 43) bestünden keine Bedenken (s. dazu Bundesfinanzhof-BFH-Urteile vom 12. Juli 2001 VII R 66/00, BFH/NV 2002, 75 und VII R 68/00, BStBl II 2002, 44 ) gegen eine rückwirkende Änderung, sofern die Zulassung des Fahrzeugs vor Mitte 1999 erfolgt sei, weil erst ab diesem Zeitpunkt die Finanzämter technisch in der Lage gewesen seien, von vornherein die Eigenschaft eines Kfz als Lkw anhand der Typenbezeichnung zu erkennen.

    Zur Begründung nimmt der Senat zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug auf sein Urteil vom 2. Dezember 2002 Az. 4 K 4800/01 (in EFG 2003 S. 66 ), das vom Bundesfinanzhof (Beschluss vom 8. Januar 2004 VII B 357/02 in BFH/NV 2004 S. 537) ausdrücklich als überzeugend begründet bestätigt worden ist.

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02

    Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht

    Das Urteil der Vorinstanz ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 43 veröffentlicht.
  • BFH, 08.01.2004 - VII B 357/02

    Unzutreffende Besteuerung von Klein-Lkw - unzureichende Sachverhaltsaufklärung

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 66 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
  • FG München, 12.03.2003 - 4 K 4509/00

    Zulässigkeit rückwirkender KrafST-Änderungsbescheide wegen fehlerhafter

    Mit Urteil vom 2. Oktober 2002 4 K 4795/01 (EFG 2003, 43) hat der Senat insoweit keine Bedenken (s. dazu BFH-Urteile vom 12. Juli 2001 VII R 66/00, BFH/NV 2002, 75 und VII R 68/00, BStBl II 2002, 44) mehr gegen eine rückwirkende Änderung, sofern die Zulassung des Fahrzeugs vor Mitte 1999 erfolgte, weil erst ab diesem Zeitpunkt die Finanzämter technisch in der Lage waren, von vornherein die Eigenschaft eines Kfz als Lkw anhand der Typenbezeichnung zu erkennen.
  • FG München, 12.03.2003 - 4 K 235/03

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung aufgelasteter Pick-Up-Fahrzeuge;

    Mit Urteilen vom 2. Oktober 20002 4 K 4795/01 und 4 K 4800/01 (EFG 2003, 43) hat der Senat insoweit keine Bedenken (s. dazu BFH-Urteile vom 12. Juli 2001 VII R 66/00, BFH/NV 2002, 75 und VII R 68/00, BStBl II 2002, 44) mehr gegen eine rückwirkende Änderung, sofern die Zulassung des Fahrzeugs vor Mitte 1999 erfolgte, weil erst ab diesem Zeitpunkt die Finanzämter technisch in der Lage waren, von vornherein die Eigenschaft eines Kfz als Lkw anhand der Typenbezeichnung zu erkennen.
  • FG München, 12.03.2003 - 4 K 2744/00

    Rückwirkende Änderung im Kraftfahrzeugsteuerbescheid bei fehlerhafter Einstufung

    Mit Urteilen vom 2. Oktober 2002 4 K 4795/01 und 4 K 4800/01 (EFG 2003, 43) hat der Senat insoweit keine Bedenken (s. dazu BFH-Urteile vom 12. Juli 2001 VII R 66/00, BFH/NV 2002, 75 und VII R 68/00, BStBl II 2002, 44) mehr gegen eine rückwirkende Änderung, sofern die Zulassung des Fahrzeugs vor Mitte 1999 erfolgte, weil erst ab diesem Zeitpunkt die Finanzämter technisch in der Lage waren, von vornherein die Eigenschaft eines Kfz als Lkw anhand der Typenbezeichnung zu erkennen.
  • FG München, 25.08.2004 - 4 K 3616/04

    Änderung fehlerhafter Einstufung als LKW bei der KraftSt nach § 173 Abs. 1 Nr. 1

    Zur Begründung nimmt der Senat zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug auf sein Urteil vom 02.12.2002 Az. 4 K 4800/01 (EFG 2003, 66 ), das vom BFH (Beschluss vom 08.01.2004 VII B 357/02, BFH/NV 2004, 537) ausdrücklich als überzeugend begründet bestätigt worden ist.
  • FG München, 30.01.2004 - 4 V 3593/03

    Fehlerhafte Einstufung der Fahrzeugart eines Kraftfahrzeugs (Lkw statt Pkw) bei

    Der Senat hat aufgrund seiner im 2. Rechtszug getroffenen Feststellungen im Verfahren 4 K 4800/01 mit Urteil vom 02. Oktober 2002 (EFG 2003, 66 ) zwischenzeitlich entschieden, dass Erstbescheide ab Mitte 1999 einer rückwirkenden Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO Treu und Glauben entgegenstehen, weil aufgrund der im Zentralcomputer gespeicherten Typenliste (Schlüsselnummern) eine zutreffende Erstbesteuerung möglich ist.
  • FG München, 25.08.2004 - 4 K 1051/04

    Einstufung eines so genannten "Quads" als Zugmaschine oder als Pkw bei der

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  • FG München, 25.08.2004 - 4 K 1813/04

    Einstufung eines "Quad" als Zugmaschine oder Pkw bei der Kraftfahrzeugsteuer;

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